Welches Bild entsteht vor Ihrem inneren Auge, wenn Sie den Begriff „Grünfläche“ hören? Ist es eine Wiese mit Gehölzgruppen, Wäldchen und Bäumen, abgeschirmt vom Straßenverkehr durch dichte Hecken? Ein Plätzchen in der Hasenheide, im Schillerpark in Wedding, im Kreuzberger Mendelssohn-Bartholdy-Park, am Reinickendorfer Breitkopfbecken oder im Volkspark Prenzlauer Berg? Oder sind es steinerne und kunststoffbezogene Flächen, die mit Tischtennisplatten, stählernen Turngeräten, Granitblöcken und Fahrradständern bestückt sind?
Für die Berliner Verwaltung stellt sich diese Frage nicht. Im Berliner Landschaftsprogramm (LaPro) gibt es keine Rubrik „Grünflächen“ oder „Grünräume“. Stattdessen werden im sogenannten „Programmplan Erholung und Freiraumnutzung“, abgeleitet aus dem Umweltatlas, undifferenziert alle Flächen erfasst, die entweder laut Berliner Grünanlagengesetz gewidmet sind oder faktisch „Freiraum“ darstellen – also öffentlich und mehr oder weniger kostenfrei zugänglich sowie überwiegend frei von motorisiertem Individualverkehr sind. Ob es sich dabei um tatsächliche Grünräume handelt, wird nicht gesondert erfasst.
Immer mehr Grauflächen
Dementsprechend spielt es für die „Statistik“ auch keine Rolle, dass Berlins Grünräume immer weiter zugunsten neuer Grauflächen schrumpfen. Solange es sich weiter um „Freiraum“ handelt, wirkt sich das nicht aus.
So sind über die letzten Jahre in fast jedem auch noch so kleinen innerstädtischen Grünraum Fitnessgeräteplätze eingerichtet worden, die meisten mit Tartanboden belegt. Wege wurden verbreitert oder verdoppelt, Rampen und Plattformen gebaut. Skatingpisten, Spielplätze oder einfach nur steinerne oder geschotterte „Aufenthaltsflächen“, „Eingangsbereiche“ oder „Aufweitungen“ sind entstanden. Die Landschaft in Berlin ist dadurch deutlich grauer geworden.
Alternative Standorte außerhalb der Grünräume oder bessere Lösungen vor Ort – stärker platzschonend, minimalistisch oder naturintegriert – wurden nicht einmal geprüft, die Zweckmäßigkeit des Zugriffs auf die Grünräume wurde nicht hinterfragt und abgewogen. Denn in der sogenannten Versorgungsanalyse wirkt sich diese Verschiebung nicht aus. Genannt seien hier – stellvertretend für viele – der Siemenspark in Siemensstadt, der Schäferseepark in Reinickendorf, der Falkplatz in Prenzlauer Berg, der Park am Weißen See in Weißensee und der Preußenpark in Wilmersdorf.
Andere Städte zeigen, wie es geht
Auch der „Kernindikator Grün- und Freiraum“ im Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas ist aus dem Umweltatlas abgeleitet und bildet nur die allgemeine Freiraum(unter)versorgung ab. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Stadtgebiete unter Grünraummangel leiden, als der Umweltgerechtigkeitsatlas aufzeigt – was die Aussagekraft des Instruments und die Planungsentscheidungen, die darauf basieren, mit einem Fragezeichen versieht.
Um die Berliner Verwaltung in Schutz zu nehmen: Sie ist damit nicht die einzige im Land. Methodik, Begrifflichkeit und Richtwerte wurden vom Deutschen Städtetag entwickelt. Aber ein Blick über die Grenzen erlaubt die Vergewisserung, dass es auch anders geht.
Die Stadt Wien betreibt ein Grünraummonitoring und stellt im dazugehörigen Glossar unmissverständlich klar, dass nichtbegrünte Flächen für das Monitoring bedeutungslos sind. Entsiegelte Flächen werden in Wien separat erfasst. Bereits in der Einleitung zu den methodischen Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass Grünraum auch Lebensraum für Tiere ist. Dass die Wiener Umweltschutzabteilung für die Grünräume neben der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung auch die biologische Vielfalt einbezieht, mag historisch bedingt sein. Das Wiener Grünraummonitoring startete als Biotopmonitoring und wurde ursprünglich vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen entwickelt.
Brauchen Innenstadt-Bewohner kein Grün?
Aktuell gibt es in Berlin auch keinen verbindlichen Auftrag an die Verwaltungen, der Bevölkerung in den dicht besiedelten Stadtteilen einen erreichbaren Zugang zur Bewegung in und durch die Natur zu verschaffen – was auch den Auftrag einschließen müsste, die Vernetzung der Naturräume anzustreben. Freiraum ist für Innenstädter offenbar ausreichend, und der muss nicht grün sein.
Intakte Natur wird für die Innenstadt nicht angestrebt. Sogar Biodiversitätsprogramme und Klimaanpassungsmaßnahmen erschöpfen sich für die Innenstadtgebiete oft in Hochbeeten und Pflanzkübeln. Der Einsatz für Naturräume und Naturschutz wird vor die Tore der Stadt verlagert. Dorthin wandern auch die Mittel zum Ausgleich für Eingriffe in Berlins schrumpfende innerstädtische Grünräume – wenn diese Eingriffe überhaupt ausgeglichen werden.
Alle sechs Leitprojekte („Säule 1“) der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption des Landes Berlin von 2019 liegen am Stadtrand: Malchower Auenlandschaft, Offenlandschaft Blankenburger Feldmark, Waldweidelandschaft Hobrechtsfelde/Buch, Grünes Land Berlin Süd (entlang der Grenze zu Brandenburg von Steglitz nach Tempelhof), Biotopverbund Wuhletal, Naturnahe Riesellandschaft Karolinenhöhe und Gatower Feldflur.
Unter den sogenannten Thematischen Programmen („Säule 2“) der Ausgleichskonzeption findet sich für die Innenstadt nur Gebäude- und Hofbegrünung. Erweiterung und Vernetzung von innerstädtischen öffentlichen Grünflächen, beispielsweise durch Entsiegelung und Begrünung von Straßenraum oder durch Flächenkäufe: Fehlanzeige.
Wenn im Bezirk niemand zuständig ist
Der fehlende Verwaltungsauftrag zeigt sich auch in der Organisationsstruktur der Bezirksämter. Weil keine gesetzliche Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit erreichbaren Räumen zur Erholung und Bewegung in der Natur besteht, ist dafür in den meisten Bezirksämtern auch niemand mehr zuständig.
Das ist in mehrfacher Hinsicht fatal, denn das Berliner Kinderspielplatzgesetz und das Berliner Sportförderungsgesetz nebst Sportentwicklungsplänen in den Bezirken formulieren gesetzliche Versorgungsaufträge, wofür es in den Bezirksämtern Personal und feste Zuständigkeiten gibt. Für die Versorgung mit Spielplätzen haben die Bezirke in der Regel sowohl im Straßen- und Grünflächenamt als auch im Naturschutzamt(!) eigene Stellen eingerichtet.
Dieses Ungleichgewicht führt zu einer Eigendynamik, wobei zur Einhaltung der Vorgaben aus den Spielplatz- und Sportflächenversorgungsgesetzen zuallererst auf Berlins Grünflächen zugegriffen wird, für deren Verteidigung in den Bezirksämtern meist niemand den Hut aufhat. Es fehlt also am Gegengewicht, das einen Aushandlungsprozess erst möglich macht.
Alternative Standorte, die manchmal sogar eine bessere räumliche Verteilung der Sport- und Spielplätze über den Stadtteil gewährleisten könnten, werden gar nicht erst geprüft, denn das Bauen auf der grünen Wiese erfordert überhaupt kein Nachdenken. Das erklärt auch, warum nachmittags leer stehende schulische Sport- und Spielplätze in die Versorgungsüberlegungen gar nicht erst einbezogen werden, denn das würde erfordern, mit den Schulen eine Regelung zu finden. Derartiges ist aus Verwaltungssicht bereits eine unbequeme Hürde. So ziehen Berlins Grünräume strukturell den Kürzeren.
Spannende Natur statt Fertigspielplatz
Hinzu kommt, dass sich der Bau eines Spielplatzes, eines Gerätesportplatzes oder einer Skatingbahn in einem Park wie beschrieben auf die Versorgungsquote mit „Freiraum“ gar nicht auswirkt, so dass Freiflächen, die mit Spiel- und Sportanlagen belegt sind (solange es keine eingezäunten Sportplätze sind), sogar doppelt angerechnet werden können: als „Freiraum“ und nach den Vorgaben des Kinderspielplatz- oder des Sportförderungsgesetzes nebst Sportentwicklungsplänen.
Bei den Spielplätzen kommt irritierenderweise hinzu, dass in einigen Bezirken die Naturschutz-Fachbereichsleitung nicht nur die Eingriffe in die Natur und den Artenschutz überwachen soll, sondern auch für die Erfüllung der gesetzlichen Versorgungsquote mit Spielflächen zuständig ist. Hier gibt es einen Interessenkonflikt, wenn die Naturschutzbehörde zum Bau von Spielplätzen in Naturräumen aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht fachlich Stellung beziehen soll.
Auf der Strecke bleiben bei dieser Entwicklung aber auch die Kinder, denen mit dem Hineinsetzen eines Fertigspielplatzes in einen Grünraum die Chance entzogen wird, im freien Spiel in der Natur ihre Kreativität und Phantasie zu entwickeln, Tiere zu entdecken, im Gebüsch Höhlen zu bauen und sich auch einmal zurückzuziehen. Fertigspielplätze werden schnell langweilig, die Natur nie. Ebenso wird all jenen der Grünraum entzogen, die sich einfach so durch die Natur bewegen wollen. Es ist die um ein Vielfaches größere Gruppe im Vergleich zu denen, die auf gebaute Sportangebote angewiesen sind.
Die große Bedeutung von Naturkontakt für die soziale, kognitive und emotionale Entwicklung von Kindern ist durch zahlreiche Studien ebenso nachgewiesen wie die präventive Wirkung von Bewegung in der lebendigen, biologisch vielfältigen Natur für die physische, seelische und soziale Gesundheit von Menschen aller Altersgruppen.
Für ein Recht auf Grünräume
Dem unverbauten, nicht-parzellierten, freien Grünraum zur Erholung für alle – ob sportlich oder motorisch eingeschränkt, ob Kind, Jugendlicher, im stets übersehenen „berufstätigen“ Alter, vielleicht in „Sandwich“-Situation mit wenig Gelegenheit, überhaupt mal schnell rauszugehen, oder im ebenso gern übersehenen fortgeschrittenen Alter – sollte auch in unserem Rechtssystem ein eigener Wert beigemessen werden.
Auf Augenhöhe mit dem Kinderspielplatzgesetz und dem Sportförderungsgesetz verdient Berlin ein Grünflächengesetz, das
- eine Verpflichtung zur angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit erreichbaren, vernetzten, durch Vegetation vom Verkehr abgeschirmten Grünräumen beinhaltet,
- klarstellt, dass es sich dabei um entsiegelte, vegetationsbewachsene Flächen handelt, die zugleich gesundheitswirksam im Sinne von Erholung in der Natur und biodiversitätswirksam im Sinne der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind, und
- voraussetzt, dass diese Flächen öffentlich, kostenfrei zugänglich und als allgemeiner Grünraum keiner bestimmten Nutzergruppe zugeordnet sind.
Gesundheitswirksame Natur und Biodiversitätswirksamkeit sind zwei Seiten einer Medaille. Deshalb wäre ein solches Gesetz zugleich Antrieb und methodische Grundlage für die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes, der EU-Wiederherstellungsverordnung und all der vielen Absichts- und Selbstverpflichtungserklärungen wie Charta Stadtgrün, Urban Nature Pact, Biodiversitätsstrategie oder Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt. Berlin hätte größere Chancen, seine Klima- und Schwammstadt-Ziele zu erreichen und seine Bodenschutzkonzeption sowie sein künftiges Entsiegelungsprogramm mit Leben zu erfüllen.
Schwester des Waldgesetzes
Vor 37 Jahren ist das Berliner Sportförderungsgesetz in Kraft getreten, vor 31 Jahren das Berliner Kinderspielplatzgesetz – jetzt ist die Zeit reif für ein Berliner Grünflächengesetz. Es würde als innerstädtische Schwester neben das Landeswaldgesetz treten, das die Doppelfunktion des Grünraums für die menschliche Gesundheit und die Gesundheit des Naturhaushalts längst kennt und in seiner Zweckbestimmung verankert hat – in Paragraf 1, Satz 1. Es trifft sich gut, dass die Berliner Forsten in ihrem jüngst vorgestellten neuen Waldkonzept 2065 die Vernetzung der innerstädtischen Räume mit den Waldgebieten über grüne Schneisen als Ziel verankert haben.
Die Autorin ist im Berliner Netzwerk für Grünzüge aktiv. Das Bürgernetzwerk engagiert sich seit 2010 für die Versorgung der Bevölkerung mit vernetzten naturnahen Grünflächen, die Durchlässigkeit der Stadt im Grünen für Fußgänger und Radfahrer und den Erhalt großer zusammenhängender Grünräume.
Es ist angedacht, die Konzeption für ein Berliner Grünflächengesetz im Frühsommer in einem Workshop-Prozess zu diskutieren, zu vertiefen und auszuarbeiten. An der Mitarbeit Interessierte sind willkommen.
