Fast jedes zweite Wohnungsinserat in Berlin verstößt mutmaßlich gegen die Mietpreisbremse. Das zeigt eine im Dezember 2025 veröffentlichte Untersuchung im Auftrag des Deutschen Mieterbundes. Inserate von möblierten „Apartments“ verstoßen sogar zu fast 70 Prozent gegen die Mietpreisbremse. Oft wird die Grenze zum Mietwucher überschritten. Der Straftatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über der Vergleichsmiete liegt und gleichzeitig eine Zwangslage der Mieter:innen ausgenutzt wird.
Bisher hatten die kriminellen Vermieter:innen nichts zu befürchten. Schlimmstenfalls konnten ihre Mieter:innen die Miete auf das gesetzlich zulässige Maß reduzieren lassen. Und das auch nur, wenn sie dahinterkamen, dass sie abgezockt werden. Im Oktober 2025 hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das berlinweit erste Bußgeld von 26.000 Euro verhängt – für eine Miete, die 190 Prozent über dem Mietspiegel lag.
Die möblierten Angebote werden gern genutzt, um geltendes Mietrecht zu umgehen. Das Bundesjustizministerium hat 2023 eine Studie beim Analysedienst Oxford Economics zum möblierten Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben. Ergebnis: Der Ausnahmetatbestand des „vorübergehenden Gebrauchs“ – so die juristische Bezeichnung für möbliertes Wohnen – befreit Mietverhältnisse nur dann von der Mietpreisbremse, wenn die Wohnung für eine begrenzte Zeit und nicht als dauerhafter Lebensmittelpunkt vermietet wird. Das trifft nach Einschätzung der Gerichte einzig dann zu, wenn die Wohnung für maximal sechs Monate vermietet wird. Jedoch waren laut Oxford-Economics-Studie nur sieben Prozent der Mietverträge möbliert wohnender Mieter:innen auf sechs Monate oder weniger befristet.
Die Studie stellt außerdem fest, dass nur ein Drittel der befragten Mieter:innen gezielt nach einer möblierten Wohnung gesucht hatte, die meisten hatten ursprünglich nach einem normalen Mietverhältnis geschaut. Die Schieflage überrascht nicht. So ermittelte die Investitionsbank Berlin (IBB) für 2022, dass 52 Prozent aller Online-Inserate möblierte Wohnungen anboten.
Das Bezirksamt Neukölln untersagte im Januar erstmals einem Vermieter in einem Milieuschutzgebiet die Umnutzung von regulären Wohnungen zu Wohnen-auf-Zeit-Zimmern. Der Vermieter hat dagegen Widerspruch eingelegt. Sollte das Verbot erfolgreich sein, könnte es zum Vorbild für weitere Milieuschutzgebiete werden.
Wohnungsnotlage
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat beim Wohnungsmarktexperten Andrej Holm von der Humboldt-Universität ein Gutachten in Auftrag gegeben, das der Stadt Berlin eine Wohnungsnotlage bescheinigt. In Berlin hat sich demnach der Mittelwert (Median) der Mietpreise von Wohnungsangeboten von 6,79 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2010 auf 15,47 Euro im Jahr 2024 erhöht. „Das entspricht einer Steigerung um 132 Prozent.“ Bei den Bestandsmieten liegt der Anstieg bei 35 Prozent.
27 Prozent der Berliner Haushalte geben mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aus. Außerdem haben rund 30 Prozent der Berliner:innen eine für ihre Lebensverhältnisse unpassende Unterkunft: 15 Prozent wohnen in unterdurchschnittlich kleinen Wohnungen, während 16 Prozent in überdurchschnittlich großen Wohnungen leben. Umzuziehen können sich die Menschen schlichtweg nicht leisten.
Soziale Kosten
Hohe Wohnkosten sind zum Armutsrisiko für viele Menschen geworden und belasten gleichzeitig die Sozialsysteme massiv. Laut der Bundesagentur für Arbeit wurden bundesweit im Frühjahr 2025 rund 1,75 Milliarden Euro an Wohnkosten übernommen – eine Steigerung um 24 Prozent in fünf Jahren. Dabei ist die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften sogar gesunken. Die gestiegenen Kosten entstehen allein durch Mietsteigerungen und höhere Nebenkosten. Dieses Geld wandert direkt in die Taschen der Wohnungskonzerne, statt Bedürftige zu unterstützen.
Wenn die Bundesregierung unter Friedrich Merz jetzt noch mehr Härte in der Sozialpolitik durchsetzt, wird sich die Situation weiter verschärfen. Mehr Sanktionen führen zu mehr Zwangsräumungen, und die daraus resultierende Wohnungslosigkeit führt zu noch höheren Unterbringungskosten, als es bei Mietwohnungen der Fall ist. Eine Situation, in der fast alle verlieren, denn der Verlust der eigenen Wohnung ist für die Betroffenen traumatisch und für die Gesellschaft richtig teuer.
Die Zahl der Wohnungslosen steigt bereits Jahr für Jahr. 2022 wurden in Berlin 26.000 wohnungslose Menschen von den Bezirken untergebracht, 2025 waren es schon mehr als doppelt so viele, fast 54.000. Hinzu kommen schätzungsweise 2.000 verdeckt Wohnungslose und 6.000 obdachlose Menschen, die auf der Straße leben. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus hervor. Nach Prognosen der Senatsverwaltung für Soziales könnte die Zahl der Wohnungslosen, die von den Bezirken untergebracht werden müssen, auf 85.600 Menschen im Jahr 2029 steigen.
Zwangsräumungen haben ebenfalls ein Allzeithoch erreicht: Fast 2.500 Haushalte wurden 2024 zwangsgeräumt und die Menschen aus ihren Wohnungen geschmissen.
Weniger Sozialwohnungen
Eine Möglichkeit zur Entlastung wären mehr Sozialwohnungen. Doch von denen hat Berlin nur noch um die 85.000 – und jedes Jahr fallen mehrere Tausend weg. Bis 2034 werden 46.000 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, das errechnete die IBB. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der regierenden schwarz-roten Koalition will den Bau von mindestens 5.000 Sozialwohnungen jährlich fördern, damit die Zahl zumindest stabil bleibt. Dem gegenüber steht ein massiver Bedarf: Jeder zweite Berliner Haushalt wäre aktuell WBS-berechtigt. Die Zahl der Sozialwohnungen reicht also bei Weitem nicht aus.
Gesetzesinitiativen
Hier setzen die Oppositionsparteien Linke und Grüne an. Sie wollen Mieten und Wohnen zum entscheidenden Thema für die Wahl im Herbst machen. Die Linke hat einen Gesetzentwurf für ein „Sicher-Wohnen-Gesetz“ vorgelegt und dieses mit ihrem Gutachten zur Wohnungsnotlage juristisch begründet. Großvermieter:innen sollen einen Teil der jährlich neu vermieteten Bestandswohnungen zu vergünstigten Mieten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Je mehr Wohnungen ein Unternehmen besitzt, desto höher der WBS-Anteil: Bei 50 bis 500 Wohnungen sollen es 30 Prozent sein, bei über 1.000 Wohnungen 50 Prozent. Profitieren sollen neben Menschen mit niedrigem Einkommen (mit Anspruch auf einen WBS 140) auch solche mit mittlerem Einkommen (WBS 220).
Die Grünen haben mit ihrem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ ähnliche Pläne in der Tasche: Vermieter:innen sollen einen Anteil ihrer Neuvermietungen zu bezahlbaren Mieten anbieten, das heißt mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies staffelt sich ebenfalls danach, wie viele Wohnungen die Unternehmen im Bestand haben.
Nachdem der Mietendeckel des rot-rot-grünen Senats im Jahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, ist nun essenziell, ob die neuen Pläne juristisch hieb- und stichfest sind.
Vergesellschaftung
Noch grundlegender für einen Ausweg aus der Mietenmisere ist die Vergesellschaftung von Wohnraum, der dann gemeinwohl- statt profitorientiert vermietet wird. Wir erinnern uns: 2021 hat in Berlin eine klare Mehrheit von 59 Prozent dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zugestimmt. Ziel des Volksbegehrens ist die Vergesellschaftung des Immobilienbesitzes von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Doch die Umsetzung wurde vom schwarz-roten Senat immer wieder abgeblockt.
Die Volksentscheid-Initiative hat nun selbst einen Gesetzentwurf erarbeitet und eine von ihr in Auftrag gegebene Studie zu „Refinanzierungsoptionen in vergesellschafteten Wohnungsbeständen“ vorgestellt. Ein erneuter Volksentscheid zur Abstimmung über das Gesetz wird angestrebt – das wird aber nicht parallel zur Abgeordnetenhauswahl möglich sein, sondern voraussichtlich erst 2027. Je nachdem, wie die Berlin-Wahl am 20. September ausgeht, könnte ein neuer Senat durchaus selbst die Umsetzung in Gang bringen.
